Merkmale: Betroffenheit

Bedin­gung für eine Unter­neh­mens­kri­se ist die Betrof­fen­heit des Unter­neh­mens in dem Sin­ne, als dass des­sen Exi­stenz sub­stan­ti­ell und nach­hal­tig gefähr­det ist. (Kry­stek 1987, S. 6 f.; Bruhn) Nicht von unge­fähr ist die Betrof­fen­heit ein zen­tra­les Merk­mal eines Issues mit Kri­sen­po­ten­ti­al. Offen­sicht­lich ist die Betrof­fen­heit bei einer Finanz­kri­se oder bei einem Maschi­nen­aus­fall (Pro­blem­ebe­ne der Kri­sen­ver­laufs­kar­te).

Auf der Kri­sen­ver­laufs­kar­te wer­den dem Unter­neh­men auf unter­schied­li­chen Ebe­ne ver­schie­de­ne Rol­le zuge­wie­sen, ent­spre­chend kann das Unter­neh­men in ver­schie­de­ner Hin­sicht von einer Kri­se betrof­fen sein.. So kann das Unter­neh­men de fac­to (= Pro­blem­ebe­ne) Opfer eines Hacker­an­griffs sein; die Medi­en kön­nen ihm die Schuld an einem Betriebs­an­fall geben (= media­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ebe­ne); Bezugs­grup­pen (Ebe­ne der öffent­li­chen Wahr­neh­mung) kön­nen ent­täuscht über ein neu­es Pro­dukt sein, das Ver­trau­en in das Unter­neh­men ver­lie­ren und die Pro­duk­te nicht mehr kau­fen (Ver­hal­tens­ebe­ne von Anspruchsgruppen).

Betroffenheit und nicht erfüllte Erwartungen von Anspruchsgruppen

Vie­le Kri­sen zeich­nen sich dadurch aus, dass das Unter­neh­men aus der Sicht von zumin­dest einer Stake­hol­der-Grup­pe die Erwar­tun­gen nicht erfüllt (sie­he Fehl­ver­hal­ten). Die­se Dis­kre­panz zwi­schen wahr­ge­nom­me­nen SEIN und SOLL hängt zusam­men der Repu­ta­ti­on des Unter­neh­mens und wirkt sich auf das Fol­ge­ver­hal­ten von Bezugs­grup­pen aus.

Betroffenheit und Bereitschaft zur Prävention

Die Betrof­fen­heit eines Unter­neh­mens ist auch ein Indi­ka­tor für den Bereit­schafts­grad zur Kri­sen­prä­ven­ti­on und Vor­be­rei­tung. Fehlt die Betrof­fen­heit, so bleibt das Inter­es­se an sol­chen prä­ven­ti­ven Mass­nah­men aus, selbst wenn man weiss, dass die Kri­se unaus­weich­lich bevor­steht. Typi­sche Bei­spie­le sind der von Wis­sen­schaft­lern ange­kün­dig­te Vesuv­aus­bruch wie auch die sich in der Schweiz anbah­nen­de Kri­se auf­grund des Rut­sches der gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge in das Pen­si­ons­al­ter (Über­al­te­rung der Bevöl­ke­rung). In bei­den Fäl­len ken­nen die ver­ant­wort­li­chen Instan­zen das Risi­ko und kön­nen es abschät­zen. Trotz­dem setzt man ande­re The­men auf die Agen­da. Die­sel­ben Gesetz­mäs­sig­kei­ten las­sen sich in Unter­neh­men, die bei schlei­chen­den Kri­sen kon­fron­tiert sind, feststellen.

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