11. September 2021
1) ein Behauptungsvorgang [also sprachlich geäusserte Ansicht, und nicht — wie Image oder Ansicht — das gedankliche Konstrukt selbst]. Der Vertreter einer Meinung hält diese für wahr. So unterliegt die Meinung im Unterschied zum Wissen nicht der Forderung nach objektiver Überprüfbarkeit. Eine Meinung kann auch das Ergebnis einer Reflexionsleistung darstellen und von dem erwartet wird, dass er plausibel ist, ohne dass er vollständig begründbar sein muss. So können unterschiedliche Meinungen über einen Sachverhalt oder Gegenstand (z. B. in Form politischer oder ästhetischer Urteile) aus der unterschiedlichen Perspektive ihrer Argumente heraus ihre jeweilige Berechtigung haben (Meinungsbildung);
2) Meinung kann auch im Sinne einer internalisierten, persönlichen Überzeugung verstanden werden (Meinungsfreiheit). (nach Brockhaus)
Wir unterscheiden im Krisenverlauf (siehe Krisenverlaufskarte) zwischen
a) veröffentlichter Meinung als die in den Massenmedien vorherrschende Meinung (mittels Medieninhaltsanalysen fassbar) und
b) öffentlicher Meinung als die Summe individueller Einzelmeinungen, die in der Oeffentlichkeit beobachtet und mit Befragungen erfasst werden kann.