3. November 2021
Glaubwürdigkeit bezieht sich grundsätzlich auf die Relation Inhalt einer Aussage ̶ realer Sachverhalt: Wenn der Inhalt der Aussage dem realen Sachverhalt entspricht, gilt die Aussage als wahr. Als glaubwürdig werden solche Aussagen von Unternehmen eingeschätzt, bei denen man gemeinhin annimmt, dass die vermittelten Inhalte wahr sind, ohne dass dabei der Wahrheitsgehalt verifiziert wird oder werden kann. Als glaubwürdig wird ein Unternehmen eingeschätzt, von dem annimmt, dass dessen Aussagen der Wahrheit entsprechen. Glaubwürdigkeit von Aussage und Unternehmen beeinflussen sich somit gegenseitig. Eine Aussage gewinnt automatisch an Glaubwürdigkeit, wenn ebenfalls das Unternehmen als glaubwürdig eingestuft wird. Wenn sich allerdings herausstellt, dass die Aussage nicht der Wahrheit entspricht, büsst auch das Unternehmen an Glaubwürdigkeit ein.
Vertrauen | Glaubwürdigkeit | |
Urteil | Vertrauenswürdig | Glaubwürdig |
beurteiltes Objekt | Unternehmen | Unternehmen, Aussage |
Annahmen | Die Aussage über (zukünftiges) Handeln wird sich bewahrheiten. | Die Aussage über einen Sachverhalt ist wahr. |
Das angekündigte Handeln ist richtig (weltbildkonform). |
Vergleich Vertrauen und Glaubwürdigkeit
In engem Zusammenhang mit Glaubwürdigkeit steht der Begriff Glaubhaftigkeit. Glaubhaftigkeit ist allerdings nicht eine Einstellungskomponente im hier verstandenen Sinn. Glaubhaft beinhaltet ein reines (situatives) Urteil über eine Aussage aufgrund ihrer Logik oder Plausibilität, ohne dass der Urteilende die Aussage verifizieren kann.
Ebenso beinhalten Aussagen wie „er scheint vertrauenswürdig“ oder „er wirkt vertrauenswürdig“ nicht ein kategorisches Urteil über die Person, sondern eine (vorsichtige, situative) Einschätzung aufgrund eines Auftritts und/oder der persönlichen Ausstrahlung.
Siehe auch: Vertrauen, Einstellung