Erwartungshaltung (nicht erfüllte Erwartungen)

5. Febru­ar 2023

Sie­he aucb: Merk­ma­le einer Kri­se: uner­füll­te Erwartungen

Von einem Unter­neh­men wird erwar­tet, dass es sich an Han­delt es gegen die­se gesetz­lich ver­an­ker­ten oder auf einem Kon­sens beru­hen­den Nor­men spricht man von einem Norm­bruch oder ver­ur­teilt dies als Fehlverhalten. 

Neben sol­chen Norm­brü­chen gibt es aller­dings auch spe­zi­fi­sche Erwar­tungs­hal­tun­gen von Bezugs­grup­pen (oder Anspruchs­grup­pen) gegen­über dem Unter­neh­men, sei­nem Pro­dukt oder sei­ner Dienst­lei­stung. Ana­log zum erwähn­ten Fehl­ver­hal­ten als Norm­bruch kann man hier von nicht erfüll­ten Erwar­tun­gen spre­chen und dies auf Fehl­ver­hal­ten zurück­füh­ren (sie­he Stake­hol­der). Die­se kom­men zustan­de, wenn aus der Sicht einer Bezugs­grup­pe eine Dis­kre­panz zwi­schen dem Erlebten/Kommunizierten/Wahrgenommenen (SEIN) und dem von der Bezugs­grup­pe Erwar­te­ten (SOLL) besteht. 

Dies löst emo­tio­na­le Reak­tio­nen aus, hat unmit­tel­ba­re Kon­se­quen­zen auf der Ver­hal­tens­ebe­ne bei der ent­spre­chen­den Anspruchs­grup­pe, son­dern wirkt sich eben­so nega­tiv auf die Repu­ta­ti­on, ins­be­son­de­re auf das Ver­trau­en aus. So spricht man von einem Ver­trau­ens­bruch, wenn das Unter­neh­men, wenn das Pro­dukt etwas ver­spricht oder pro­phe­zeit, das es nicht ein­hält oder ein­hal­ten kann. Nicht von unge­fähr ist Erwar­tungs­hal­tung eng ver­knüpft Ver­trau­en.

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